Lebensmittelkontrolle und
Verbraucherschutz

Pflichten der Betriebe

Der Betreiber von öffentlichen Bade- und Duschanalgen hat dafür zu sorgen, dass die rechtlichen Anforderungen an das Becken- und Duschwasser jederzeit eingehalten werden. Im Rahmen der Selbstkontrolle sind Massnahmen zur Sicherstellung der Wasserqualität festzulegen. Deren wunschgemässe Wirkung ist mittels regelmässiger Proben zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Kontrolle und Führung des Betriebsprotokolls obliegt dem Fachbewilligungsinhaber, welcher zur kontinuierlichen Weiterbildung verpflichtet ist und ebenso dafür sorgt, dass Wissen an das Team weiterzugeben.

Die Chemikalien-Ansprechperson ist für die Vollzugsbehörde die Kontaktperson bei Fragen zum Umgang mit Chemikalien.

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen