Exportzertifikate sind Begleitpapiere eines Exports und beziehen sich auf die im Exportzertifikat aufgeführte, konkrete Lieferung. Die Exportzertifikate sollen den Kontrollbehörden des Bestimmungslandes genügend zuverlässige Informationen liefern, um das Vertrauen in die Sicherheit und Eignung der Lebensmittel zu gewährleisten, so dass sie für den Verkauf freigegeben werden können. Exportzertifikate sollen jedoch nur erstellt werden, wenn die Kontrollbehörde des Bestimmungslandes dies verlangt. Sie werden durch die Exportfirma ausgefüllt und durch unsere Dienststelle geprüft und unterzeichnet.