Betriebe, welche Gebrauchsgegenstände herstellen, behandeln, verarbeiten, lagern, transportieren, kennzeichnen, importieren oder abgeben, unterstehen dem Lebensmittelgesetz und sind im Rahmen ihrer Selbstkontrollpflicht dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Die Dienstelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz überprüft dies im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit mit regelmässigen Produkt- und Prozesskontrollen.