Lebensmittelkontrolle und
Verbraucherschutz

Amtliche Kontrollen und Vollzug

Die Lebensmittelkontrolle nimmt die vollzuglichen Aufgaben wahr und führt in Lebensmittelbetrieben Kontrollen durch. Diese dienen der Überprüfung, ob die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Bei Abweichungen werden Massnahmen zur Behebung der Fehler festgelegt. Die amtliche Kontrolle entbindet den Betrieb aber nicht von seiner Pflicht zur Selbstkontrolle. Auch diese wird im Rahmen unserer Tätigkeit überprüft.

Im Aussendienst wird mittels Inspektionen - den sogenannten Prozesskontrollen - der Zustand vor Ort festgestellt. Dabei können zudem amtliche Proben erhoben werden, welche in der sogenannten Produktkontrolle im Labor untersucht und rechtlich beurteilt werden.

Die Häufigkeit der Inspektionen wird risikobasiert festgelegt. Grundsätzlich bedeutet dies, dass Betriebe mit unbefriedigenden Ergebnissen häufiger und Betriebe mit guten Inspektionsresultaten seltener kontrolliert werden. Zudem werden kritische Betriebstypen häufiger kontrolliert als unkritische. Diese Inspektionen erfolgen in der Regel ohne Vorankündigung.

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