Lebensmittelkontrolle und
Verbraucherschutz

Amtliche Kontrollen und Vollzug

Zur Sicherstellung, dass das von den Trinkwasserversorgungen abgegebene Trinkwasser bedenkenlos konsumiert werden kann und sämtliche lebensmittelrechtlichen Aspekte eingehalten werden, inspiziert unsere Dienststelle die Wasserversorgungen mit regelmässigen und risikobasierten Kontrollen. Dabei wird einerseits das Trinkwasser (Produkt), aber auch die Anlagen wie Fassung, Aufarbeitung und Abgabe (Prozesse) kontrolliert.

Produktkontrolle: Anhand der von der Trinkwasserversorgung im Rahmen ihrer Selbstkontrolle erhobenen Proben, wie auch aufgrund der amtlich erhobenen Probe anlässlich der Inspektion wird die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen überprüft.

Prozesskontrolle: Durch die Überprüfung der hygienischen Verhältnisse, der Einrichtungen, den technischen Verfahren, der betriebseigenen Selbstkontrolle, der Schutzzonen, usw. wird sichergestellt, dass die erforderlichen Rahmenbedingungen zur Fassung, Aufbereitung und Abgabe von Trinkwasser gegeben sind.

 

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