Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz ist im Kanton Luzern für den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung zuständig. Dazu führt sie amtliche Kontrollen durch. Diese dienen der Überprüfung, ob die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Bei Abweichungen werden Massnahmen zur Behebung der Fehler festgelegt. Die amtliche Kontrolle entbindet den Betrieb nicht von seiner Pflicht zur Selbstkontrolle.