Wenn Solarien falsch installiert, gewartet oder verwendet werden, können Nutzerinnen und Nutzer sehr starker UV-Strahlung ausgesetzt sein, welche zu gefährlichen Verbrennungen oder gar zu Krebs führen können. Um diese Risiken zu minimieren, wurden im Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) Schutzmassnahmen festgelegt.
Als Solarien gelten alle Anlagen und Geräte, die mit UV-Strahlung zu jeglichem Zweck (Bräunung, Vitamin D-Synthese, Knochenstärkung, Wärme oder Entspannung) auf die Haut einwirken. Ausnahmen bilden Medizinprodukte, die UV-Strahlung zur Therapie von Krankheiten erzeugen und die nicht unter dieses Gesetz fallen.
Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber
Anforderungen an Solarien
Amtliche Kontrollen