Tagtäglich kommen wir mit verschiedensten Gebrauchsgegenständen in Kontakt. Gebrauchsgegenstände dürfen die Gesundheit der Menschen nicht schädigen. Sämtliche Angaben über Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel müssen zudem den Tatsachen entsprechen. Die Gesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände enthält die entsprechenden Vorschriften. Je nach ihrem Verwendungszweck werden Gebrauchsgegenstände in verschiedene Gruppen eingeteilt:
- Lebensmittelkontakt: Bedarfsgegenstände wie Geschirr oder Lebensmittelverpackungen
- Körperkontakt: Kosmetika, Tätowierungen, Piercings, Permanent-Make-up, Modeschmuck, Textilien etc.
- Kontakt mit Kindern: Spielwaren, Produkte für Kleinkinder
- Ausstattung von Wohnräumen: Teppiche, Vorhänge, Dekorartikel etc.
- Verschiedenste Produkte wie Feuerzeuge, Kerzen, etc.
Gebrauchsgegenstände können unsere Gesundheit gefährden, wenn sie gesundheitsschädliche Stoffe abgeben, welche wir unter anderem über das Lebensmittel, dass sie umhüllen, die Haut oder die Schleimhäute aufnehmen können.
Neben chemischen Gefahren können Gebrauchsgegenstände aber auch über unzureichende mechanische Eigenschaften, wie zum Beispiel bei Spielzeug, die Gesundheit vor allem von Kindern gefährden.