Lebensmittelkontrolle und
Verbraucherschutz

Anforderungen an Gebrauchsgegenstände

Die allgemeinen Anforderungen für Gebrauchsgegenstände sind in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung umschrieben. Grundsätzlich gilt, dass Gebrauchsgegenstände bei bestimmungsgemässem oder üblicherweise zu erwartendem Gebrauch die Gesundheit des Menschen nicht gefährden dürfen.

In den spezifischen Verordnungen sind die detaillierten Anforderungen umschrieben:

  • Bedarfsgegenstände
  • kosmetische Mittel
  • Spielzeuge
  • Gegenstände für den Humankontakt
  • Aerosolpackungen
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