Chlorothalonil ist ein Wirkstoff, der in Pflanzenschutzmitteln seit den 1970er Jahren gegen Pilzbefall als sogenanntes Fungizid zugelassen ist. Er wurde verbreitet im Acker- und Gemüsebau sowie auf Golfplätzen eingesetzt. Im Sommer 2019 hat der Bund infolge neuer Erkenntnisse aus der EU den Stoff auf seine Risiken hin neu beurteilt. Gegen diese neue Einstufung wurde beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht, das Verfahren ist hängig.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung nützlicher Informationsquellen aus den Bereichen Trinkwasser, Grundwasser und Landwirtschaft:

Trinkwasser

  • Schreiben der DILV "Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts zu Chlorothalonil" vom 29.03.2021
  • Schreiben der DILV an die Trinkwasserversorger des Kantons Luzern 10.11.2020
  • Schreiben der DILV an die Trinkwasserversorger des Kantons Luzern 10.02.2020
  • Weisung 2020/1 BLV: Anordnung von Massnahmen bei Höchstwertüberschreitungen von Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser. Dieses Dokument ist infolge des laufenden Verfahrens nicht verfügbar.
  • Website  vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): Dieses Dokument ist infolge des laufenden Verfahrens nicht verfügbar.
  • Bericht  zu den Untersuchungen der Kantonschemiker 12.09.2019
  • Medienmitteilung: Kanton Luzern informiert über Chlorothalonil-Rückstände im Grund- und Trinkwasser 12.03.2020
  • Argumentarium des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches SVGW
  • Liste  der Pflanzenschutzmittel-Metaboliten in Grund- und Trinkwasser 31.01.2020. Dieses Dokument ist infolge des laufenden Verfahrens nicht verfügbar.
  • Unser Labor untersucht Trinkwasser auf die problematischen Metaboliten von Chlorothalonil. Mehr Infos.
  • Informationen der Wasserversorgungen zu Belastungen des Trinkwassers mit Chlorothalonil finden Sie hier.

 

Grund- und Seewasser 

Die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) untersucht in Zusammenarbeit mit dem Bund die Wasserqualität des Grundwassers (Nationale Grundwasserbeobachtung NAQUA). Mit den bisherigen Messungen von Ende 2019 und Anfang 2020 wurde festgestellt, dass die Anforderungswerte für ein Abbauprodukt von Chlorothalonil (R471811) im Grundwasser teilweise überschritten werden. Dies trifft vor allem auf Grundwasservorkommen in Gebieten zu, in denen verbreitet Ackerbau betrieben wird. Vorkommen in Gebieten, in denen Grünlandnutzung oder Wald dominieren, sind weniger betroffen. Ebenso sind Grundwasservorkommen mit hoher Erneuerungsrate durch Flusswasser wie beispielsweise entlang der Kleinen Emme oder der Reuss, weniger betroffen. Die Dienststelle Umwelt und Energie ist zur Zeit daran, mit zusätzlichen Messungen eine bessere Übersicht über die Belastung der Wasservorkommen mit Abbauprodukten von Chlorothalonil zu erhalten.

Neuste Messungen vom März 2020 zeigen, dass der Sempacher- und Baldeggersee ebenfalls mit dem Abbauprodukt von Chlorothalonil (R471811) über dem Anforderungswert für Organische Pestizide (0.1 µg/l je Einzelstoff) belastet sind (Baldeggersee um 0.5 µg/l, Sempachersee um 0.3 µg/l). 

Chlorothalonil wird im Boden nur langsam umgewandelt. Trotz des Anwendungsverbots wird die Belastung der Gewässer mit Abbauprodukten noch Jahre dauern. Im Rahmen der Gewässerüberwachung wird die Dienststelle uwe diese Entwicklung an repräsentativen Messstellen verfolgen um Aussagen zum Abbauvorgang in den verschiedenen Wasservorkommen machen zu können.

Rasche Lösungen für die betroffenen Wasserversorgungen sind meist nicht in Sicht. Die wichtigste Massnahme ist das Verbot der Anwendung von Chlorothalonil seit Anfang 2020. Mittel- bis langfristig kann die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser erhöht werden, indem Wasserversorgungen sich besser über Verbundleitungen vernetzen. Damit können nicht nur Probleme mit der Wasserqualität gelöst werden, auch bei Wassermangel infolge von Trockenheit kann Wasser aus Gebieten mit ergiebigen Grundwasservorkommen zugeführt werden. 

 

Landwirtschaft

  • Website  Pflanzenschutzmittel des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW)
  • Medienmitteilung vom 12.12.2019 des BLW: Zulassung für Chlorothalonil wird mit sofortiger Wirkung entzogen
  • Projekt Absenkpfad Pflanzenschutzmittel Luzern