www.lu. ch

Lebensmittelkontrolle und
Verbraucherschutz

Trinkwasser

Trinkwasser wird als einziges Lebensmittel kontinuierlich über ein weit verzweigtes Leitungssystem direkt an die Verbraucher abgegeben. Weil es nicht nur zum direkten Trinken verwendet wird, sondern auch zum Kochen, für die Reinigung von Lebensmitteln oder Geschirr, das mit Lebensmitteln in Berührung kommt, hat es eine zentrale Bedeutung und muss eine hohe Reinheit aufweisen.

Anforderungen an Trinkwasser
Pflichten der Betriebe
Amtliche Kontrollen
Chlorothalonil
Trinkwasserqualität
Unsere Dienstleistungen
Merkblätter und Formulare

Anforderungen an Trinkwasser

Trinkwasser ist Wasser, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Lebensmitteln sowie zur Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, bestimmt ist. Dazu sind folgende Anforderungen einzuhalten:

  • Mikrobiologische Beschaffenheit: Die Einhaltung der hygienischen und mikrobiologischen Anforderungen gemäss der Hygieneverordnung soll Infektionskrankheiten durch pathogene Mikroorganismen ausschliessen.
  • Stoffliche Beschaffenheit: Gemäss der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung dürfen im Trinkwasser Stoffe nur in gesundheitlich unbedenklichen und technisch unvermeidbaren Mengen vorhanden sein.
  • Organoleptische Beschaffenheit: Das Trinkwasser hat bezüglich Geschmack, Geruch und Aussehen einwandfrei zu sein.

Pflichten der Betriebe

Wer Trinkwasser an Dritte abgibt, ist im Rahmen der Selbstkontrolle verantwortlich, dass dieses sämtlichen lebensmittelrechtlichen Anforderungen genügt. Die Wasserversorgungsanlagen müssen regelmässig überwacht und gewartet werden.

Die Zwischen- und Endabnehmer von Trinkwasser müssen mindestens einmal jährlich umfassend über deren Qualität informiert werden. Dies kann beispielsweise im Rahmen der Rechnungsstellung oder im Gemeindeblatt geschehen. Weitere Angaben zur Informationspflicht finden Sie hier Merkblatt Information der Bezüger über die Trinkwasserqualität

Amtliche Kontrollen

Zur Sicherstellung, dass das von den Trinkwasserversorgungen abgegebene Trinkwasser bedenkenlos konsumiert werden kann und sämtliche lebensmittelrechtlichen Aspekte eingehalten werden, inspiziert unsere Dienststelle die Wasserversorgungen mit regelmässigen und risikobasierten Kontrollen. Dabei wird einerseits das Trinkwasser (Produkt), aber auch die Anlagen wie Fassung, Aufarbeitung und Abgabe (Prozesse) kontrolliert.

Produktkontrolle: Anhand der von der Trinkwasserversorgung im Rahmen ihrer Selbstkontrolle erhobenen Proben, wie auch aufgrund der amtlich erhobenen Probe anlässlich der Inspektion wird die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen überprüft.

Prozesskontrolle: Durch die Überprüfung der hygienischen Verhältnisse, der Einrichtungen, den technischen Verfahren, der betriebseigenen Selbstkontrolle, der Schutzzonen, usw. wird sichergestellt, dass die erforderlichen Rahmenbedingungen zur Fassung, Aufbereitung und Abgabe von Trinkwasser gegeben sind.

Chlorothalonil

Der Bund hat Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Chlorothalonil die Zulassung per 1. Januar 2020 entzogen. Gegen die neue Einstufung wurde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Beschwerde eingereicht, welche abgewiesen wurde. Damit gelten die lebensmittelrechtlichen Anforderungen zu Chlorothalonil sowie die «Weisung 2024/1: Anordnung von Massnahmen bei Höchstwertüberschreitungen von Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser» auch weiterhin. Demnach gilt für relevante Metaboliten, dazu zählen beispielsweise R471811 (M4) und R417888 (M12), ein Höchstwert von 0,1 µg/l.
Zur Gewährleistung des vorsorglichen Gesundheitsschutzes, um Abbauprodukte von Wirkstoffen mit besorgniserregenden toxikologischen Eigenschaften im Trinkwasser generell einzuschränken, muss der Höchstwert von 0,1 µg/l eingehalten werden.

Dienstleistungen

Neben organisatorischen Massnahmen sind analytische Untersuchungen des Trinkwassers ein wesentlicher Bestandteil der Selbstkontrolle. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit unseren Dienstleistungen und führen in Ihrem Auftrag verschiedene Untersuchungen durch. Betreiber von Trinkwasserversorgungen, Private oder auch Firmen können Wasser im Rahmen unserer Standardpakete untersuchen lassen.

Die Beurteilung der Trinkwasserqualität erfolgt anhand der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung. Selbstverständlich können auch Analysen ausserhalb dieser Standardpakete angeboten werden. Das Probenahmematerial kann abgeholt oder zugestellt werden. Kontaktieren Sie uns. Weitere Informationen finden Sie hier.

Leitlinien für die Selbstkontrolle