Trinkwasser

Trinkwasser wird als einziges Lebensmittel kontinuierlich über ein weit verzweigtes Leitungssystem direkt an die Verbraucher abgegeben. Weil es nicht nur zum direkten Trinken verwendet wird, sondern auch zum Kochen, für die Reinigung von Lebensmitteln oder Geschirr, das mit Lebensmitteln in Berührung kommt, hat es eine zentrale Bedeutung und muss eine hohe Reinheit aufweisen.

Anforderungen an Trinkwasser
Pflichten der Betriebe
Amtliche Kontrollen
Chlorothalonil
Trinkwasserqualität
Unsere Dienstleistungen
Merkblätter und Formulare

Anforderungen an Trinkwasser

Trinkwasser ist Wasser, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Lebensmitteln sowie zur Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, bestimmt ist. Dazu sind folgende Anforderungen einzuhalten:

  • Mikrobiologische Beschaffenheit: Die Einhaltung der hygienischen und mikrobiologischen Anforderungen gemäss der Hygieneverordnung soll Infektionskrankheiten durch pathogene Mikroorganismen ausschliessen.
  • Stoffliche Beschaffenheit: Gemäss der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung dürfen im Trinkwasser Stoffe nur in gesundheitlich unbedenklichen und technisch unvermeidbaren Mengen vorhanden sein.
  • Organoleptische Beschaffenheit: Das Trinkwasser hat bezüglich Geschmack, Geruch und Aussehen einwandfrei zu sein.

Pflichten der Betriebe

Wer Trinkwasser an Dritte abgibt, ist im Rahmen seiner Selbstkontrolle verantwortlich, dass dieses sämtlichen lebensmittelrechtlichen Anforderungen genügt. Nebst dem Gesundheitsschutz, steht auch der hygienische Umgang mit dem Trinkwasser im Fokus.

Amtliche Kontrollen

Zur Sicherstellung, dass das von den Trinkwasserversorgungen abgegebene Trinkwasser bedenkenlos konsumiert werden kann und sämtliche lebensmittelrechtlichen Aspekte eingehalten werden, inspiziert unsere Dienststelle die Wasserversorgungen mit regelmässigen und risikobasierten Kontrollen. Dabei wird einerseits das Trinkwasser (Produkt), aber auch die Anlagen wie Fassung, Aufarbeitung und Abgabe (Prozesse) kontrolliert.

Produktkontrolle: Anhand der von der Trinkwasserversorgung im Rahmen ihrer Selbstkontrolle erhobenen Proben, wie auch aufgrund der amtlich erhobenen Probe anlässlich der Inspektion wird die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen überprüft.

Prozesskontrolle: Durch die Überprüfung der hygienischen Verhältnisse, der Einrichtungen, den technischen Verfahren, der betriebseigenen Selbstkontrolle, der Schutzzonen, usw. wird sichergestellt, dass die erforderlichen Rahmenbedingungen zur Fassung, Aufbereitung und Abgabe von Trinkwasser gegeben sind.

Chlorothalonil

Chlorothalonil ist ein Wirkstoff, der in Pflanzenschutzmitteln seit den 1970er Jahren gegen Pilzbefall als sogenanntes Fungizid zugelassen ist. Er wurde verbreitet im Acker- und Gemüsebau sowie auf Golfplätzen eingesetzt. Im 2019 hat der Bund infolge neuer Erkenntnisse aus der EU den Stoff auf seine Risiken hin neu beurteilt. Der Bund hat Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Chlorothalonil die Zulassung per 1. Januar 2020 entzogen. Gegen die neue Einstufung wurde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Beschwerde eingereicht, die mit Urteil vom 20. März 2024 vom BVGer abgewiesen wurde. Die Rechtssicherheit bezüglich des Höchstwerts für Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser ist seither wiederhergestellt.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung nützlicher Informationsquellen:

Informationen der Wasserversorgungen allgemein und zu Chlorothalonil:

Jede Trinkwasserversorgung ist verpflichtet, ihre Bezüger umfassend über die Qualität des Trinkwassers zu informieren. Dies kann beispielsweise im Rahmen der Rechnungsstellung oder im Gemeindeblatt geschehen.

Dienstleistungen

Neben organisatorischen Massnahmen sind analytische Untersuchungen des Trinkwassers ein wesentlicher Bestandteil der Selbstkontrolle. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit unseren Dienstleistungen und führen in Ihrem Auftrag verschiedene Untersuchungen durch. Betreiber von Trinkwasserversorgungen, Private oder auch Firmen können Wasser im Rahmen unserer Standardpakete untersuchen lassen.

Die Beurteilung der Trinkwasserqualität erfolgt anhand der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung. Selbstverständlich können auch Analysen ausserhalb dieser Standardpakete angeboten werden. Das Probenahmematerial kann abgeholt oder zugestellt werden. Kontaktieren Sie uns. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Leitlinien für die Selbstkontrolle

Merkblätter und Formulare

Akkreditierung

Akkreditierungszeichen
Unsere Prüfstelle STS 0167 ist nach der Norm ISO/IEC 17025 akkreditiert, unsere Inspektionsstelle SIS 032 nach 17020 ISO/IEC.
Prüfstelle STS 0167 
Inspektionsstelle SIS 032
Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen