Die Untersuchung von Proben ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Selbstkontrolle. Mit unseren Dienstleistungen unterstützen wir Sie bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe und bieten ihnen umfassende chemische, physikalische und mikrobiologische Untersuchungen an.
Leistungsverzeichnis
Proben - wichtige Hinweise
Exportzertifikate
AGB
Leistungsverzeichnis
Dank langjähriger Erfahrung können wir Sie bei analytischen Untersuchungen in den Bereichen Lebensmittel, Wasser sowie Gebrauchsgegenstände kompetent unterstützen. Mit verschiedenen Untersuchungsprogrammen erleichtern wir Ihnen die Wahl eines geeigneten und zweckmässigen Untersuchungspaketes. Zögern Sie nicht uns bei Fragen zu kontaktieren, wir unterstützen Sie gerne!
Dienstleistungsverzeichnis
Chlorothalonil
«Mikrobiologische Untersuchungen nach ISO Standard von Trinkwasser- und Lebensmittelproben können bei Abgabe vor einem langen Wochenende (Feiertag direkt an Wochenende angrenzend, z.B. Ostern, Pfingsten) nicht gewährleistet werden. Eine Probeuntersuchung kann nach vorgängiger Absprache erfolgen.»
Die Untersuchung von Proben ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Selbstkontrolle. Mit unseren Dienstleistungen unterstützen wir Sie bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe und bieten ihnen umfassende chemische, physikalische und mikrobiologische Untersuchungen an.
Proben - wichtige Hinweise
Die korrekte Probenahme ist für den Aussagewert einer Analyse entscheidend. Bitte beachten Sie dazu unsere Merkblätter oder kontaktieren Sie uns - wir unterstützen Sie gerne. Die Proben sollen grundsätzlich möglichst rasch ins Labor an der Vonmattstrasse 16 gelangen.
Proben zur mikrobiologischen Untersuchung müssen steril entnommen werden (steriles Werkzeug, steriles Gebinde). Geeignete Probebehältnisse sind bei uns erhältlich. Es müssen mindestens 100 Gramm pro Lebensmittelprobe erhoben werden. Sie müssen gekühlt gehandhabt werden und sind am Probenahmetag im Labor abzugeben. Für eine allfällige Zustellung per Swiss-Express "Mond" bitten wir Sie, uns vorgängig zu kontaktieren.
Um einen optimalen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie um eine vorgängige Ankündigung des Auftrages unter folgendem Link.
Annahmezeiten der Lebensmittel- und Legionellenproben für mikrobiologische Analysen:
Montag bis Donnerstag 8.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
Freitag 8.00-12.00 Uhr
Annahmezeiten der Wasserproben und Proben für chemische Analysen:
Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
Exportzertifikate
Exportzertifikate sind Begleitpapiere eines Exports und beziehen sich auf die im Exportzertifikat aufgeführte, konkrete Lieferung. Die Exportzertifikate sollen den Kontrollbehörden des Bestimmungslandes genügend zuverlässige Informationen liefern, um das Vertrauen in die Sicherheit und Eignung der Lebensmittel zu gewährleisten, so dass sie für den Verkauf freigegeben werden können. Exportzertifikate sollen jedoch nur erstellt werden, wenn die Kontrollbehörde des Bestimmungslandes dies verlangt. Sie werden durch die Exportfirma ausgefüllt und durch unsere Dienststelle geprüft und unterzeichnet.
AGB
1 Fristen
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2 Aufbewahrung von Proben
Die Proben werden 2 Wochen nach Berichterstellung entsorgt, bei verderblichen Proben erfolgt die Entsorgung nach Abschluss der Analyse. Auf Wunsch wird die Probe kostenpflichtig zurückgesandt oder aufbewahrt. Für Rückstellmuster von Proben ist der Auftraggeber zuständig.
3 Archivierungsfristen
Labordaten werden mindestens 2 Jahre, Untersuchungsberichte mindestens 5 Jahre aufbewahrt. Spezielle Zusatzaufwände für die Berichterstellung werden in Rechnung gestellt.
4 Vertraulichkeit
Untersuchungsberichte werden streng vertraulich behandelt. Ohne anderslautende Instruktionen des Auftraggebers werden Untersuchungsresultate ausschliesslich der im Auftrag bezeichneten Person mitgeteilt.
5 Preise
Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, sind die in unserem Dienstleistungsverzeichnis genannten Preise massgebend. Der Mindestauftragswert beträgt 55.00 Fr. Wird der Mindestauftragswert nicht erreicht, wird die Differenz als Zuschlag verrechnet. Für Expressaufträge wird ein Zuschlag von 50% verrechnet. Für Dienstleistungen ausserhalb der Werktage wird eine Pauschale von 132.00 Fr. verrechnet.
6 Zahlungskonditionen
Die Kosten, welche im Rahmen des Auftragsvertrages zwischen der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz und der Kundschaft entstehen, werden gleichzeitig mit dem Versand des Untersuchungsberichtes in Rechnung gestellt. Die Kundschaft ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag innert 30 Kalendertagen nach Erhalt ohne jeglichen Abzug zu begleichen. Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise nicht nach, wird Ihr nach Ablauf der Fälligkeit eine Mahnung mit Umtriebsentschädigung zugestellt. Bei erfolglosem Mahnen wird die Betreibung eingeleitet.
7 Unteraufträge
Mit Auftragserteilung wird zugestimmt, dass die im Dienstleistungsverzeichnis entsprechend ausgewiesenen Methoden im Unterauftrag untersucht werden.
8 Besondere Bestimmungen
Die Bearbeitung des Auftrags wird in der Regel von den Vollzugsorganen der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz ausgeführt. Vom Befund der erbrachten Dienstleistung hat das Vollzugsorgan somit Kenntnis. Bei unbefriedigenden Befunden muss sich dieses vergewissern, dass der Auftraggeber im Rahmen seiner rechtlichen Pflicht zur Selbstkontrolle Massnahmen trifft, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen.
9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Zur Anwendung kommt ausschliesslich Schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.
Luzern, 12. Februar 2020