Dr. Silvio Arpagaus, Dienststellenleiter
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Bereits die Kulturvölker des Altertums erkannten, dass Fleisch von kranken Tieren oder verdorbene Früchte die Gesundheit der Konsumenten gefährden können. Seit dieser Erkenntnis wurden Anstrengungen unternommen – vorerst durch religiöse Würdenträger, später meist durch staatliche Organe – Konsumentinnen und Konsumenten vor gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln zu schützen. Auch heute noch ist dieses Ziel ein wichtiger Bestandteil des Lebensmittelgesetzes.
Ein in allen Schweizer Kantonen verbindliches Lebensmittelgesetz wurde 1909 in Kraft gesetzt. Dies als Konsequenz der im 19. Jahrhundert generell beobachteten Verschlechterung der Qualität der Lebensmittel. Der Kanton Luzern hatte schon früher reagiert: 1876 wählte er den ersten Kantonschemiker der Schweiz. Seine Aufgabe war, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überwachen. Auch heute noch haben die Kantonschemiker mit ihren kantonalen Laboratorien für die Einhaltung der Lebensmittelgesetzgebung zu sorgen. Sie inspizieren Lebensmittelbetriebe, erheben Proben, untersuchen diese nach unerlaubten Bestandteilen und der Qualität und leiten bei Abweichungen vom Gesetz Massnahmen ein.
Durch den Abbau protektionistischer Massnahmen und Handelshemmnisse wurde das Warenangebot im 20. Jahrhundert vielfältiger und die Warenflüsse haben sich zunehmend von einem lokalen hin zu einem globalen Markt gewandt. Die dabei in rascher Folge stattfindende Anpassung von Gesetzen und Verordnung stellt nicht nur den amtlichen Vollzug sondern auch die Unternehmen vor neue Herausforderungen. Nicht zuletzt sind es aber auch die Konsumentinnen und Konsumenten, die angesichts des riesigen Warenangebotes, eine grosse Eigenverantwortung tragen.
Zwischenzeitlich hat unsere Dienststelle verschiedene neue Aufgaben erhalten. So vollziehen wir z.B. auch die Chemikaliengesetzgebung. Chemische Produkte wie Reinigungsmittel, Farben und Unkrautvertilger sind Teil unseres Alltages geworden. Wir betrachten es als selbstverständlich, dass diese bei korrekter Anwendung und Entsorgung Mensch und Umwelt nicht schaden.
Wir führen die über 100-jährige Tradition unserer Stelle fort und setzen uns tagtäglich für das Wohl von Konsumentinnen und Konsumenten ein. Unser Handeln folgt dabei den Grundsätzen der Rechtsgleichheit und Rechtsmässigkeit. Die uns zur Verfügung stehenden Mittel setzen wir verantwortungsvoll, ökonomisch und mit Augenmass ein. Wir informieren Regierung und Öffentlichkeit in entsprechenden Sachfragen objektiv, suchen mit Betroffenen und involvierten Stellen die Zusammenarbeit und behandeln Bevölkerung und Betriebe als Partner.