Bade- und Duschwasser

Um einen ungetrübten Badespass zu garantieren, ist eine gute, gleich bleibende Beschaffenheit des Badewassers zu gewährleisten. Dabei gilt es die Gesundheit der Badegäste zu schützen, so dass diese weder durch mangelhafte hygienische Zustände noch durch Desinfektionsmittel oder andere Stoffe gefährdet wird.

Im warmen Wasser können sich die Erreger der Legionärskrankheit stark vermehren. Damit diese in Dusch- und Badeanlagen nicht zu einer Gefährdung für den Menschen werden, muss das Wasser bestimmte qualitative Anforderungen erfüllen.

Pflichten der Badebetriebe
Anforderungen an Badewasser
Anforderungen an Duschwasser
Amtliche Kontrollen
Unsere Dienstleistungen
Merkblätter und Formulare

Pflichten der Betriebe

Der Betreiber von öffentlichen Bade- und Duschanalgen hat dafür zu sorgen, dass die rechtlichen Anforderungen an das Becken- und Duschwasser jederzeit eingehalten werden. Im Rahmen der Selbstkontrolle sind Massnahmen zur Sicherstellung der Wasserqualität festzulegen. Deren wunschgemässe Wirkung ist mittels regelmässiger Proben zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Kontrolle und Führung des Betriebsprotokolls obliegt dem Fachbewilligungsinhaber, welcher zur kontinuierlichen Weiterbildung verpflichtet ist und ebenso dafür sorgt, dass Wissen an das Team weiterzugeben.

Die Chemikalien-Ansprechperson ist für die Vollzugsbehörde die Kontaktperson bei Fragen zum Umgang mit Chemikalien.

Anforderungen an Badewasser

Badewasser hat mikrobiologischen Anforderungen zu genügen. Mit Hilfe von Indikatorkeimen kann eine allgemeine Hygienebeurteilung vorgenommen und eine mögliche Gefährdung durch Krankheitserreger überprüft werden.

Zusätzlich gilt es auch physikalische und chemische Anforderungen einzuhalten, damit einerseits die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Desinfektion gewährleistet sind und andererseits die Bildung von Nebenreaktionsprodukten durch den Einsatz der Desinfektionsmittel minimiert ist.

Anforderungen an Duschwasser

Legionellen sind Umweltbakterien, die weit verbreitet sind. Sie können entsprechend einfach via Verteilnetz in Hausinstallationen und technische Anlagen gelangen. Treffen Legionellen auf geeignete Lebensbedingungen, können sie sich stark vermehren. Als feine Tröpfchen können Sie in die Lunge gelangen und zu einer ernsthaften Infektionsgefahr für den Menschen werden. Aus diesem Grund hat der Bund Anforderungen an wichtige Übertragungswege wie Duschwasser gestellt. Verantwortliche von öffentlichen Betrieben mit derartigen Anlagen (z.B. Altersheimen, Spitäler, Schulen oder Hotels) sind im Rahmen ihrer Selbstkontrolle für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen und für die Sicherstellung einer einwandfreien Qualität des Wassers verantwortlich.

Amtliche Kontrollen

Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz ist im Kanton Luzern für den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung zuständig. Dazu führt sie amtliche Kontrollen durch. Diese dienen der Überprüfung, ob die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Bei Abweichungen werden Massnahmen zur Behebung der Fehler festgelegt. Die amtliche Kontrolle entbindet den Betrieb nicht von seiner Pflicht zur Selbstkontrolle.

Unsere Dienstleistungen

Die mikrobiologische Untersuchung von Bade- und Duschwasser ist ein wesentlicher Bestandteil der Selbstkontrolle. In Form von verschiedenen Standardpaketen können Betreiber von Badebetrieben, Private oder auch Firmen Wasser durch uns untersuchen lassen.

Die Beurteilung der Wasserqualität erfolgt gemäss Schweizer Gesetzgebung und ggf. der SIA 385/9. Selbstverständlich können auch Analysen ausserhalb dieser Standardpakete durchgeführt werden. Das Probenahmematerial (z.B. sterile Flaschen) kann bei uns direkt abgeholt oder ihnen zugeschickt werden.

Weitere Angaben zu unseren Dienstleistungen finden Sie hier.

 

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