Pflichten der Betriebe

Wer Trinkwasser an Dritte abgibt, ist im Rahmen seiner Selbstkontrolle verantwortlich, dass dieses sämtlichen lebensmittelrechtlichen Anforderungen genügt. Nebst dem Gesundheitsschutz, steht auch der hygienische Umgang mit dem Trinkwasser im Fokus.

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