Landwirtschaftliche Hilfsstoffe können bei falscher Anwendung für Mensch und Umwelt beträchtliche Risiken darstellen. Das Inverkehrbringen und der Umgang mit diesen Stoffen wurde deshalb speziell geregelt.
Es gibt Verkaufs- und Anwendungsverbote sowie Anwendungseinschränkungen.
Die Produkte müssen zugelassen und/oder registriert sein.
Der Einsatz von Pflanzenschutzmittel gegen Entgelt ist nur dann zulässig, wenn der Anwender spezielle fachliche Voraussetzungen nachweisen kann.
Mit den hier aufgeführten Information wollen wir Personen Informationen zur Verfügung stellen, damit diese landwirtschaftliche Produkte sicher und rechtskonform anpreisen, verkaufen und anwenden können.