Gesetzesgrundlagen Pflanzenschutzmittel
Pflanzenschutzmittel (PSM) sind chemische oder biologische Wirkstoffe und Zubereitungen, die dazu bestimmt sind:
- Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen oder ihrer Einwirkung vorzubeugen
- in einer anderen Weise als ein Wirkstoff die Lebenswege von Pflanzen zu beeinflussen (z. B. Wachstumsregulatoren)
- unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten oder ein unerwünschtes Wachstum von Pflanzen zu hemmen oder einem solchen Wachstum vorzubeugen
Pflanzenschutzmittel dürfen erst importiert, angewendet oder verkauft werden, wenn sie zugelassen sind. Die Zulassung kann entweder durch ein reguläres Bewilligungsverfahren, die Zulassung zur Bewältigung von Ausnahmesituationen oder durch die Aufnahme in die Liste, der in der Schweiz zugelassenen ausländischen Pflanzenschutzmittel erfolgen.
Tipps für den Anwender:
Lassen Sie sich über die Wirkung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beraten.
- Überprüfen Sie das Einsatzgebiet Ihrer Pflanzenschutzmitteln unter www.psa.blw.admin.ch. Produkte, die sich nicht auf dieser Liste befinden, dürfen nicht eingesetzt werden.
- Wege und Plätze dürfen nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden!
- Ebenfalls verboten ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Gewässerschutzzone.
- Wer gewerbsmässig mit Pflanzenschutzmitteln arbeitet, benötigt eine entsprechende Fachbewilligung (z.B. Gärtner, Landwirte, Hauswarte, usw.).
Weitere Infos finden Sie unter:
Pflanzenschutz beim Bundesamt für Landwirtschaft
Pflanzenschutzmittel BWL - Umwelt
Pflanzenschutz Kanton Luzern
Gewässerschutz Luzern