Aktuell
08.05.2024: Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der adulten Tigermücke, gestützt auf Artikel 30 VBP
23.04.2024: Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse
Gesetzesgrundlagen Biozide
Biozid-Produkte (auch nichtlandwirtschaftliche Pestizide genannt) sind Chemikalien, Mikroorganismen und/oder Zubereitungen, die einen oder mehrere Wirkstoffe enthalten. Biozide sind dazu bestimmt, auf chemischem oder biologischem Wege Schadorganismen (z. B. Insekten, Ratten, Pilze, Mikroben) zu zerstören, abzuschrecken oder unschädlich zu machen und Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen.
Es werden 23 verschiedene Biozid-Produktgruppen unterschieden.
Biozide zur Desinfektion offener Wunden gehören in die Kategorie der Heilmittel.
Biozid wirkende Produkte, die beim Anbau von Pflanzen verwendet werden, gelten als Pflanzenschutzmittel. Sie unterstehen einer eigenen Gesetzgebung.
Jedes Produkt, das mit desinfizierender oder tötender Wirkung angepriesen wird, muss alle Forderungen der Biozidverordnung erfüllen.
Biozidprodukte müssen speziell gekennzeichnet werden.
Biozidprodukte
- müssen eine Zulassung haben für Produkte mit Wirkstoff(en) des Anhangs I zur Richtlinie 98/8/EG
- registriert sein; Produkte, die ausschliesslich Wirkstoffe des Anhangs IA zur Richtlinie 98/8/EG enthalten (Wirkstoffe) mit niedrigem Risikopotenzial und keine bedenklichen Stoffe) oder
- anerkannt sein (für Produkte mit Zulassungen / Registrierungen eines EU oder EFTA-Staates)
Die entsprechenden Formulare und Erläuterungen zum Ausdrucken finden Sie hier
Tipps für den Anwender:
- Lassen Sie sich über die Wirkung und Anwendung von Biozidprodukten beraten!
-
Kaufen Sie nur Produkte, die eine entsprechende Zulassungsnummer auf dem Etikett aufweisen.
Werden Biozidprodukte beruflich oder gewerblich eingesetzt, ist zumeist eine Fachbewilligung erforderlich: