Asbest wurde im 20. Jahrhundert wegen verschiedenen vorteilhaften Eigenschaften in einer Vielzahl von Produkten eingesetzt. Erst nach und nach wurden auch die gesundheitlichen Gefahren bekannt, bis Asbest schliesslich 1990 in der Schweiz verboten wurde.
In der Schweiz sind verschiedene Stellen für die mit Asbest zusammenhängenden Fragen zuständig: Auf Bundesebene handelt es sich in erster Linie um das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) und die Suva. Dazu kommen - wenn es um die Sanierung von Bauten geht - Kantone und Gemeinden. Darüber hinaus sind Hausbesitzer, Vermieter und Arbeitgeber verantwortlich, dass aufgrund von Baugesetzgebung, Mietrecht sowie Unfallversicherungsgesetz die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden. Dabei nehmen wir eine zentrale Rolle als koordinierte Fachstelle für Ihre Anliegen im Zusammenhang mit Asbest im Kanton Luzern ein.
Die Federführung für Fragen im Bereich Asbest obliegt dem Forum Asbest Schweiz (FACH). FACH verfolgt das Ziel, den Wissensstand der Bevölkerung über Asbest zu verbessern sowie über Gefahren und Risiken im Umgang mit Asbest umfassend zu informieren. Träger des FACH sind das BAG, das BUWAL, die Suva und weitere Kreise. Dazu gehören das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco), das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), kantonale Fachstellen sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen.