Notfallzulassung - Feuerbrand vom 16.3.2017 - 30.9.2017
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) kann Pflanzenschutzmittel für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung zulassen, sofern sich eine solche Massnahme angesichts einer nicht anders abzuwehrenden Gefahr für die Pflanzengesundheit als notwendig erweist.
Das Pflanzenschutzmittel LMA (W 6925, 80% Kaliumaluminiumsulfat) wird, befristet bis zum 30. September 2017, für einen beschränkten Einsatz zugelassen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: Bekämpfung des Feuerbrandes mit LMA