Fachbewilligungen und Sachkenntnis
Für den beruflichen Umgang mit umweltgefährdenden oder giftigen Chemikalien ist eine entsprechende Fachbewilligung bzw. Sachkenntnis erforderlich. Sie gilt in der ganzen Schweiz.
Liste Trägerschaften und Prüfungsstellen für Sachkenntnis und Fachbewilligungen
Liste der anerkannten Ausbildungsabschlüsse
Die folgenden Tätigkeiten dürfen nur unter Anleitung einer Person mit einer Fachbewilligung durchgeführt werden. Bestimmte Ausbildungen, Kurse oder Berufserfahrung berechtigen zu einer Fachbewilligung.
Desinfektion von Badewasser in Gemeinschaftsbädern
Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmittel
Schädlingsbekämpfung für Dritte
Umgang mit Kältemitteln
Verwendung von Holzschutzmitteln
Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Landwirtschaft und im Gartenbau
Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Waldwirtschaft
Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in speziellen Bereichen
Chemikalienansprechperson (CAP)
Betriebe und Bildungsstätten, die mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen umgehen, sind verpflichtet, eine Chemikalien-Ansprechperson (56KB) zu bezeichnen und diese den kantonalen Vollzugsbehörden mittels CAP Mitteilungsformular unaufgefordert zu melden.