Pflichten der Betriebe

Jeder, der eine Tätigkeit mit Lebensmitteln ausführt, beispielsweise einführt, herstellt oder in Verkehr bringt, muss dafür sorgen, dass die Ware die rechtlichen Anforderungen erfüllt. Dies gilt insbesondere in Bezug auf den Gesundheitsschutz, den Täuschungsschutz sowie den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln.