Selbstkontrolle

Die Trinkwasserversorgungen sind zuständig für die Betriebssicherheit von Wasserversorgungsanlagen und für eine gute, funktionstüchtige Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser.

Im Rahmen der Selbstkontrolle müssen die Risiken in der Versorgungsanlage ermittelt und beherrscht werden - dies sowohl im Normalbetrieb wie auch bei aussergewöhnlichen Witterungsverhältnissen und Ereignissen. Die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) genehmigte Richtlinie W12 des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW) gilt als Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis in Trinkwasserversorgungen.

Arbeitsanweisungen müssen die Frequenz und Umfang von Kontrollen sowie Korrekturmassnahmen beschreiben. Aufzeichnungen stellen die Rückverfolgbarkeit von Kontrollen und Wartungsarbeiten der getroffenen Massnahmen sicher.

Die Trinkwasserqualität ist mittels mikrobiologischer und chemischer Analysen zu überwachen. Die Ergebnisse sind den Bezügerinnen und Bezügern jährlich mitzuteilen. Bei Verdacht einer möglichen Gesundheitsgefährdung ist unsere Dienststelle als kantonale Vollzugsbehörde sofort zu informieren.
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