Meldepflicht

Wer Lebensmittel herstellt, verarbeitet, behandelt, lagert, transportiert, abgibt, einführt oder ausführt, hat seine Tätigkeit der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde zu melden. Zu melden sind auch wichtige Veränderungen im Betrieb sowie die Betriebsschliessung.

Für Betriebe, welche oben genannte Tätigkeiten im Kanton Luzern ausführen, erfolgt diese Meldung an die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz. Dazu bitten wir Sie, das "Meldeformular für Lebensmittelbetriebe" vollständig auszufüllen und unterschrieben an unsere Stelle zu senden.

Von der Meldepflicht ausgenommen ist nur die gelegentliche Abgabe in kleinem Rahmen an Basaren, Schulfesten und Ähnlichem.

Merkblätter und Formulare

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