Gefahrgut/Transport

Die Abteilung Chemikaliensicherheit Luzern nimmt die Aufgaben als Meldestelle gemäss der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse wahr.

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) regelt die Ernennung, die Aufgaben, die Ausbildung und die Prüfung von Personen, welche für die Verminderung von Gefahren tätig sind, die sich aus dem Verpacken, Einfüllen, Versenden, Laden, Befördern oder Entladen gefährlicher Güter für Personen, Sachen und die Umwelt ergeben können (Gefahrgutbeauftragte).

Was muss ich als Unternehmer machen?
Das Formular Entscheidungshilfe GGB zeigt Ihnen auf, ob Sie einen Gefahrgutbeauftragten benötigen.

Fällt der Betrieb unter die GGBV, muss der Gefahrgutbeauftragte (GGB) ernannt und der zuständigen Behörde unaufgefordert gemeldet werden. 
Melden Sie uns die Angaben zum Unternehmen und zum Gefahrgutbeauftragten (Meldung, Mutation, Annullierung) mit nachstehendem Formular:

Meldestelle GGB

Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz
Chemikaliensicherheit
Meldestelle GGB
Meyerstrasse 20
6002 Luzern

Telefon 041 228 64 24
 E-Mail chemikalien@lu.ch