Dienstleistungen

Subsidiär zu den Gemeindebehörden werden Fragen rund um Wohngifte beantwortet, abgeklärt und aufgegriffen. Es werden Behörden, Gesundheitsstellen, Schulen, Ärzte und in beschränktem Masse auch Privatpersonen beraten. Es werden nur gesundheitsrelevante und keine rechtlichen Anfragen bearbeitet.

Vorgehen bei Wohngiftabklärungen
Telefonische Auskünfte
Erstanfragen werden kostenlos (telefonisch) beantwortet.

Fragebogen Wohngifte
In der Regel wird dem Kunden ein Fragebogen zugestellt, den er vollständig ausgefüllt der Abteilung Chemikaliensicherheit zurücksendet. Diese wertet den Fragebogen aus und gibt die Ergebnisse dem Kunden mündlich bekannt (schriftliche Stellungnahmen werden verrechnet).

Besichtigung mit Kurzmessung
In wenigen Ausnahmefällen wird der Wohngiftfall vor Ort beurteilt. Dabei können einfache Messungen durchgeführt werden oder an eine Institution delegiert werden. Der Aufwand für Messungen vor Ort wird in Rechnung gestellt.

 

Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz

Abteilung Chemikaliensicherheit

Meyerstrasse 20

6002 Luzern


Telefon
041 228 64 24

E-Mail
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