Lebensmittelkontrolle und
Verbraucherschutz

Gebrauchsgegenstände

  • Ich möchte Kosmetika herstellen und verkaufen. Was muss ich beachten? Brauche ich eine Bewilligung/Registration?

    Die Anforderungen an Kosmetika sind in erster Linie in der Verordnung des EDI über kosmetische Mittel geregelt.
    Kosmetika müssen sicher, d.h. gesundheitlich unbedenklich sein. Die Produktion hat nach der guten Herstellungspraxis zu erfolgen. Sie müssen hinsichtlich der Zusammensetzung, der Kennzeichnung und der Anpreisung (Werbung) den lebensmittelrechtlichen Anforderungen genügen.

    Eine eigentliche Registrierung oder Bewilligung brauchen Sie nicht. Als Herstellerin müssen Sie aber für Ihre Produkte eine Produkteinformationsdatei erstellen oder erstellen lassen (Art. 5 VKos). Die VKos sieht hier für handwerklich hergestellte Produkte, die lokal und im kleinen Rahmen vertrieben werden, Erleichterungen vor. Dies muss jedoch für jeden Einzelfall beurteilt werden.

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