Notfälle

Lebensmittel

Gesundheitsgefährdende Lebensmittel oder Erkrankungen im Zusammenhang mit Lebensmitteln sind Notfälle und fordern unmittelbaren Handlungsbedarf. Im Folgenden finden Sie für das Vorgehen in solchen Fällen Informationen und Kontaktdaten.

  • Lebensmittelassoziierte Erkrankungen

    Die Hygieneverordnung besagt, dass Personen, die an einer durch Lebensmittel übertragbaren Krankheit leiden, der Zugang zu Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, verboten ist.

    Die verantwortliche Person eines Betriebs muss sicherstellen, dass die Angestellten sie informieren, wenn sie an einer Krankheit leiden, die durch Lebensmittel übertragbar ist oder wenn dafür verdächtige Symptome vorhanden sind (beispielsweise Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall).

    Besteht der Verdacht, dass in einem Betrieb Lebensmittel vorhanden sind, die mit Keimen einer durch Lebensmittel übertragbaren Erkrankung kontaminiert sein könnten, so sind die betroffenen Warenlose umgehend zu sperren und die Lebensmittel zu untersuchen.

    Treten in einem Betrieb bei mehreren Personen gleichzeitig durch Lebensmittel übertragbare Krankheiten auf, so ist dies der zuständigen Vollzugsbehörde zu melden (siehe Kontakt nebenstehend).

  • Gesundheitsgefährdende Lebensmittel

    Gesundheitsgefährdend sind Lebensmittel, die bezüglich mikrobiologischen oder chemischen Parameter nicht sicher sind. Solche Lebensmittel eignen sich keinesfalls für den Verzehr und müssen in der Regel vernichtet werden.

  • Rücknahmen und Rückruf

    Stellt die verantwortliche Person fest, dass gesundheitsgefährdende Lebensmittel abgegeben wurden, so muss sie die betroffenen Lebensmittel sofort vom Markt zurücknehmen (Rücknahme) oder gar zurückrufen (Rückruf). In solchen Fällen muss die zuständige Vollzugsbehörde unverzüglich informiert werden. Das Vorgehen ist in Art. 84 der Verordnung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände geregelt.

    Beachten Sie die Homepage des BLV (unter dem Register "im Detail" und "Formulare" am Ende der Homepage finden Sie weitere hilfreiche Informationen)

     

     

     

     

Chemikalien

Bei Notfällen gilt es, sofort zu reagieren! Unsere Ratschläge können Ihnen helfen, die Situation einzuschätzen und Massnahmen zu ergreifen. Im Zweifelsfall und bei schweren Unfällen sollten Sie sich umgehend mit einem Arzt oder dem Tox Info Suisse Tel.-Nr. 145 in Verbindung setzen.

  • Was muss ich dem Tox Info Suisse bei Vergiftungsverdacht mitteilen?

    Wer
    Alter, Gewicht, Geschlecht der betreffenden Person, Telefonnummer für Rückruf.

    Was
    Alles, was Sie über die betreffende Substanz oder das Produkt sagen können.

    Wieviel
    Versuchen Sie, die maximal mögliche aufgenommene Menge abzuschätzen.

    Wann
    Versuchen Sie, die seit dem Vorfall verstrichene Zeit abzuschätzen.

    Was noch
    Erste beobachtete Symptome? Erste getroffene Massnahmen?

NOTFÄLLE

In Notfällen erreichen Sie uns ausserhalb der Bürozeiten über den Notruf 117 der Polizei.

Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz

Meyerstrasse 20

6002 Luzern

Telefon 041 248 84 03

E-Mail