Verunreinigungen, welche durch Befunde an Indikatorkeimen (Escherichia coli und Enterkokken) angezeigt werden, deuten auf eine Beeinflussung des Trinkwassers mit Jauche oder Kanalisationswasser hin. Bei einer stärkeren Verunreinigung (Faustregel: ≥5 keimbildenden Kolonien pro 1 dl) kann eine gesundheitliche Gefährdung beim Genuss dieses Wassers oder der damit hergestellten Speisen nicht ausgeschlossen werden.
Die Ursache dieser Verunreinigung ist abzuklären. Von der direkten Nutzung des Trinkwassers ist abzusehen bis mit Nachkontrollen belegt werden kann, dass das Wasser den lebensmittelrechtlichen Anforderungen entspricht. Allfällige weitere Wasserbezüger sind zu informieren, dass für die Zubereitung von Speisen auf Zusehen hin nur abgekochtes Wasser zu verwenden ist.
Trinkwasserversorgungen ergreifen die nötigen Massnahmen (z.B. Information der Trinkwasserbezüger, Erlass einer Abkochvorschrift) gemäss ihrer Notfalldokumentation.